Datenschutz: Ist die Massenpanik gerechtfertigt?
Es ist soweit: Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union das neue Datenschutzrecht. Obwohl es viele Gemeinsamkeiten zum alten Recht gibt, bringt die neue Verordnung viele neue und noch nicht bekannte Anforderungen mit sich. Über die Frage wen es betrifft braucht man nicht lange überlegen, denn egal ob Privatperson oder Unternehmer, jeder ist betroffen.
Die neuen Gesetze werden über Nacht eingeführt und verpflichten jeden, deren Umsetzung zu gewährleisten.
Hohe Geldstrafen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden erwartet all diejenigen, die diese Anforderungen nicht erfüllen.
Dennoch besteht kein Grund zur Sorge: Wir haben uns zeitnah mit den neuen Gesetzen vertraut gemacht. Wir entlasten Sie und geben Ihnen Sicherheit!