Datenschutz Verwirrung

Verwirrung beim Datenschutz?

Wir klären Sie auf

Datenschutz: Ist die Massenpanik gerechtfertigt?

Es ist soweit: Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union das neue Datenschutzrecht. Obwohl es viele Gemeinsamkeiten zum alten Recht gibt, bringt die neue Verordnung viele neue und noch nicht bekannte Anforderungen mit sich. Über die Frage wen es betrifft braucht man nicht lange überlegen, denn egal ob Privatperson oder Unternehmer, jeder ist betroffen.


Die neuen Gesetze werden über Nacht eingeführt und verpflichten jeden, deren Umsetzung zu gewährleisten.


Hohe Geldstrafen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden erwartet all diejenigen, die diese Anforderungen nicht erfüllen.


Dennoch besteht kein Grund zur Sorge: Wir haben uns zeitnah mit den neuen Gesetzen vertraut gemacht. Wir entlasten Sie und geben Ihnen Sicherheit!

DSGVO

Die letzte EU-Richtlinie zum Datenschutz ist bereits mehr als 20 Jahre alt. Kein Wunder, dass viele mit dem aktuellen Thema sehr überfordert sind. Die neue Verordnung soll noch mehr Sicherheit für den EU-Verbraucher gewährleisten.


Dafür werden Unternehmen verpflichtet, für einen sichereren Umgang mit personenbezogenen Daten zu sorgen. Unter diese Daten fallen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; Beispiele dafür sind Name, Wohnort aber auch Informationen wie Religionszugehörigkeit oder gesundheitliche Angaben.


Solange diese Daten ausschließlich für persönliche und familiäre Tätigkeiten verarbeitet werden, sind Sie nicht an die Einhaltung der DSGVO gebunden.


Man ist erst als "Verarbeiter" oder "Auftragsverarbeiter" verpflichtet die Anforderungen der DSGVO einzuhalten:


  • Ein Verarbeiter sind Sie, sobald Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten und somit personenbezogene Daten im Sinne der DSVGO verarbeiten.
  • Auftragsverarbeiter arbeiten in fremdem Namen, also sobald Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen in fremdem Namen in der EU anbieten und somit personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten.

Sie sind Verarbeiter oder Auftragsverarbeiter und verpflichtet die DSVGO einzuhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen und begleiten Sie durch das Datenschutzchaos – damit Sie auf der sicheren Seite stehen.

Wir beraten Sie &
geben Ihnen Sicherheit!

Wir helfen weiter

Wir lassen Sie nicht alleine dastehen und helfen Ihnen gerne weiter, um zukünftige Probleme und Bußgelder zu vermeiden.


Wir wissen wie unübersichtlich und verwirrend die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung sind. Kaum ein Unternehmen hat die Zeit und Ressourcen sich ausgiebig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Beratung, Informationen und Material: Leicht erklärt und gut strukturiert erfahren Sie bei uns alles, was Sie zum Datenschutz wissen sollten.


Ihre Vorteile im Überblick


  • Wir beraten und begleiten Sie über die ganze Vertragszeit
  • Wir stellen Ihnen alle notwendigen Informationen leicht verständlich zur Verfügung
  • Wir halten Sie mit aktuellen Informationen immer auf den neuen Stand
  • Wir empfehlen Ihren Datenschutzbeauftragten die richtige Vorgehensweise für einen leichten Einstieg in das Thema (Mehr Informationen)

Kontaktieren Sie uns jetzt für mehr Informationen.



Als Datenschutzbeauftragter Verantwortung übernehmen!

Datenschutzbeauftragter

Mit der neuen DSGVO wird die Rolle des Datenschutzbeauftragten eingeführt. Darunter versteht man, dass ein Unternehmen oder ein Verein unter bestimmten Voraussetzungen jemanden mit dieser Funktion auswählen muss.


Dieser Datenschutzbeauftragte hat die Verantwortung der Unternehmensleitung oder dem Vereinsvorstand fachlich zum Thema Datenschutz unterstützen. Die Verantwortung der Einhaltung der DSGVO liegt jedoch weiterhin beim Verantwortlichen.


Es empfiehlt sich einen internen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, da dieser umfangreiche Kenntnisse im Beruf und Unternehmen aufweist. Grundsätzlich hat der Beauftragte die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Vorgaben dieser Verordnungen eingehalten und bewahrt werden. Was zu beachten ist und wie Sie als Datenschutzbeauftragter vorgehen sollten, erfahren Sie bei uns.

Impressum

  • Firmierung: Lettershop-Wiest GmbH & Co. KG
  • Geschäftsführer: Herr Jens Wiest
  • Inhaber: Herr Jens Wiest

  • Bahnhofstrasse 5
  • 88353 Kisslegg
  • Durchwahl 07563 / 914 541
  • Telefax 07563 / 914 542
  • E-Mail: jw@lettershop-wiest.de

  • Rechtsform: GmbH & Co. KG
  • Handelsregister: HRA 725254
  • Ust-Id-Nummer: DE815670933
  • Wirtschaftssteuer-ID: 91 070 / 01401

  • Verbraucherschlichtungsstelle:
  • Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
  • Straßburgerstr. 8
  • 77694 Kehl am Rhein
  • Tel.: 0 78 51 - 795 794 0
  • Fax: 0 78 51 - 795 794 1
  • www.verbraucher-schlichter.de
  • info@verbraucher-schlichter.de

Information zu Verbraucherschlichtung
Bei Lettershop Wiest GmbH & Co. KG besteht weder einer Verpflichtung noch eine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle.




  • Technische Umsetzung:
  • dsa Marketing AG
  • Im Lipperfeld 22A - 24
  • 46047 Oberhausen
  • Tel.: 0208 / 970 70
  • Fax: 0208 / 970 7137
  • Web: www.dsa-marketing.ag

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